Steueroffice Götzenberger
Ihre Spezialkanzlei für Selbstanzeigen, Immobilienbesteuerung, Vermögensnachfolgeplanung und internationales Steuerrecht

Grundsteuerreform 2022

Als Immobilienbesitzer oder Erbbauberechtigter müssen Sie in der Zeit vom 1. 7. 2022 bis 30.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Berechnung des neuen Grundbesitzwertes abgeben. Hierzu erhalten Erklärungspflichtige im Regelfall eine schriftliche Aufforderung. Die Aufforderung wird auch öffentlich Bekannt geben. Erklärungspflichtige sollten also nicht auf eine schriftliche Aufforderung von den Finanzbehörden warten. Die Erklärungen müssen elektronisch übermittelt werden. 


Mein Service für Sie:

  • Anforderung  der notwendigen Grundbuchauszüge
  • Erstellung der Feststellungserklärung einschließlich elektronischer Übermittlung der Feststellungserklärung über Elster.
  • Beratung hinsichtlich Immobilienbesteuerung /Immobilienübertragungen.
  • Berechnung der voraussichtlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025. Dabei steht fest: Es wird teurer! Die Versprechen der Politik für eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform sind ein Mythos. Dies deshalb, weil die neuen Messzahlen gerade einmal um eine Kommastelle nach vorne ermäßigt worden sind. Die Wertsteigerungen bei Immobilien seit 1964 betragen jedoch erheblich mehr als nur das Zehnfache! 
  • Lassen Sie sich daher über mögliche Steuerstrategien beraten