Steueroffice Götzenberger
Ihre Spezialkanzlei für Selbstanzeigen und  Legalisierung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen, Immobilienbesteuerung, Vermögensnachfolgeplanung und internationales Steuerrecht

Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen: Es droht die unmittelbare Aufdeckung  

Kryptowerte bzw. Currency Token, unter ihnen der allbekannte Bitcoin, sind beliebte Spekulationsobjekte. Nachdem private Veräußerungsgeschäfte innerhalb bestimmter Spekulationsfristen grundsätzlich steuerpflichtig sind, hat sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Kryptogeschäften eingehend befasst

Der Bundesfinanzhof hat Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter qualifiziert, die der Besteuerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes unterliegen (Urteil vom 14.02.2023 (Az. IX R 3/22). Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für eine Besteuerung von Blockchain-Produkten geschaffen.

Währungen in der Gestalt von Currency Token zählen als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern. Der Anschaffungsvorgang ist mit dem Erwerb gegen Tausch in Euro oder einer anderen (virtuellen) Währung erfüllt. Als veräußert gelten Currency Token dann, wenn sie in Euro oder in eine andere (virtuelle) Währung zurückgetauscht werden. Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz- EStG).


Erste Sammelauskunftsersuchen


Das Finanzministerium NRW hat erstmals ein Sammelauskunftsersuchen bei diversen Betreibern von Krypto-Börsen gestartet. Andere Auskunftsersuchen werden folgen. Die Informationen über die einzelnen Transaktionen diverser Steuerpflichtiger werden gerade ausgewertet.

Die Einführung einer Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch der Krypto-Betreiber ist außerdem Gegenstand der EU Amtshilfe-Richtlinie (DAC 8).

Sofern private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen in der Vergangenheit nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, ist eine Selbstanzeige dringend geboten. Handeln Sie jetzt!