Steueroffice Götzenberger
Ihre Spezialkanzlei für Selbstanzeigen und  Legalisierung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen, Immobilienbesteuerung, Vermögensnachfolgeplanung und internationales Steuerrecht

"Das Motiv, Steuern zu sparen macht eine Gestaltung nicht unangemessen" (Bundesfinanzhof, großer Senat 1/81).

Der Bundesfinanzhof hat bereits in Zeiten, in denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer gemessen am Steueraufkommen noch keine so gewichtige Rolle gespielt hat – nämlich Anfang der 1990er Jahre- entschieden, dass es den Angehörigen frei stehe, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind (BFH Urt. v. 16.1.1992, V R 1/91). Nach dem Beschluss des großen Senats (v. 29.11.1982, GrS 1/81) macht das Motiv, Steuern zu sparen, eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen. 


Lassen Sie daher möglichst frühzeitig ein maßgeschneidertes und steueroptimiertes Vermögensübertragungskonzept ausarbeiten

Meine Empfehlung´: Vermögensnachfolgeplanung mit der Malta Limited


  • Eine Malta-Limited (Ltd.) lässt sich vielseitig einsetzen, sowohl als unternehmerisch-aktive Gesellschaft als auch als Holding Gesellschaft. Besonders interessant ist die Verwendung einer (aktiv tätigen) Malta Ltd. für Umstrukturierungen im Zusammenhang mit „Inlandsvemögen“ i.S. § 121 BewG.
  • Malta ist ein bevorzugter Standort für Schiffsregistrierungen und für den Yachthandel. Mittels einer Malta-Gesellschaft können Yachten zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von effektiv nur 5,4 % erworben werden.
  • Neben den klassischen Gesellschaften können in Malta auch Trusts nach angelsächsischem Recht sowie Stiftungen errichtet werden. Trusts und Stiftungen sind ein beliebtes Instrument für die Vermögensnachfolgeplanung. Gegründet werden können alle gängigen Arten von Trusts und Stiftungen


Mein Service an Sie:

Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögenserwerbs 

Berechnung der voraussichtlich anfallenden Erbschaft-/Schenkungsteuern 

Ausarbeitung von Steuergestaltungen zur "optimalen Vermögensübertragung"

Gesamtsteueroptimierte Vermögensübertragungskonzepte