Steueroffice Götzenberger
Ihre Spezialkanzlei für Selbstanzeigen und  Legalisierung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen, Immobilienbesteuerung, Vermögensnachfolgeplanung und internationales Steuerrecht

Auslandsvermögen legalisieren: Die strafbefreiende Selbstanzeige für Kapitaleinkünfte aus ausländischen Vermögensanlagen sowie für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Unter einer Selbstanzeige ist die vollständige Berichtigung unrichtiger bzw. die Nachholung bislang unterlassener steuerrelevanter Angaben in Form nachgereichter Steuererklärungen zu verstehen. Die Selbstanzeige stellt für Steuerpflichtige, die bereits das Stadium der vollendeten Steuerhinterziehung haben eintreten lassen, eine im deutschen Strafrechtssystem einzigartige Amnestieregelung parat. Ein Selbstanzeigeerstatter erlangt Straffreiheit für eine bereits versuchte und vollendete Steuerhinterziehung, wenn er – konsequent und vollständig –„in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt“ (§ 371 Abs. 1 AO). Die Erstellung einer Selbstanzeige ist solange möglich, als kein im Gesetz genannter "Ausschlusstatbestand" erfüllt ist. 


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Mein Service für Sie:

  • Feststellung der für die Nacherklärung maßgeblichen Einkunftsarten
  • Bestimmung des maßgeblichen Selbstanzeigezeitraums
  • Prüfung von verjährten Veranlagungszeiträumen
  • Bestellung und Aufarbeitung der Bankbelege
  • Ermittlung der nachzuerklärenden Einkünfte unter Berücksichtigung von Verlustverrechnungen und bereits gezahlter ausländischer Quellensteuern
  • Ermittlung der nachzuzahlenden Steuern und der Hinterziehungszinsen 
  • Einreichung der Steuernacherklärungen beim zuständigen Finanzamt
  • Begleitung im Steuerstrafverfahren