Unter einer Selbstanzeige ist die vollständige Berichtigung unrichtiger bzw. die Nachholung bislang unterlassener steuerrelevanter Angaben in Form nachgereichter Steuererklärungen zu verstehen. Die Selbstanzeige stellt für Steuerpflichtige, die bereits das Stadium der vollendeten Steuerhinterziehung haben eintreten lassen, eine im deutschen Strafrechtssystem einzigartige Amnestieregelung parat. Ein Selbstanzeigeerstatter erlangt Straffreiheit für eine bereits versuchte und vollendete Steuerhinterziehung, wenn er – konsequent und vollständig –„in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt“ (§ 371 Abs. 1 AO). Die Erstellung einer Selbstanzeige ist solange möglich, als kein im Gesetz genannter "Ausschlusstatbestand" erfüllt ist.
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