Der Bundesfinanzhof hat bereits in Zeiten, in denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer gemessen am Steueraufkommen noch keine so gewichtige Rolle gespielt hat – nämlich Anfang der 1990er Jahre- entschieden, dass es den Angehörigen frei stehe, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind (BFH Urt. v. 16.1.1992, V R 1/91). Nach dem Beschluss des großen Senats (v. 29.11.1982, GrS 1/81) macht das Motiv, Steuern zu sparen, eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen.
Lassen Sie daher möglichst frühzeitig ein maßgeschneidertes und steueroptimiertes Vermögensübertragungskonzept ausarbeiten
Meine Empfehlung´: Vermögensnachfolgeplanung mit der Malta Limited
Mein Service an Sie:
Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögenserwerbs
Berechnung der voraussichtlich anfallenden Erbschaft-/Schenkungsteuern
Ausarbeitung von Steuergestaltungen zur "optimalen Vermögensübertragung"
Gesamtsteueroptimierte Vermögensübertragungskonzepte